Regierung in Prag billigt Gesetz zum Erwerb von Immobilien für Ausländer

Ausländer werden sehr wahrscheinlich schon bald die Möglichkeit erhalten, in Tschechien Immobilien auf dem freien Markt erwerben zu können. Eine am Montag von der tschechischen Regierung verabschiedete Novelle des Devisengesetzes sieht vor, diese Möglichkeit ab Mai nächsten Jahres einzuräumen, wenn die Immobilie anschließend zu Wohnzwecken genutzt wird. Der wesentliche Grund für diese Gesetzesänderung ist die am 1. Mai 2009 auslaufende fünfjährige Übergangsfrist zum EU-Recht, die Tschechien nach dem Beitritt zur Europäischen Union in Anspruch genommen hat. Die Novelle muss jedoch noch vom Parlament in Prag gebilligt und vom Staatspräsident unterzeichnet werden. Die Novelle beinhaltet aber nicht, dass Ausländer hierzulande Grundstücke frei erwerben können. Im Gegensatz zum Immobilienkauf nimmt Tschechien hierfür eine siebenjährige Übergangsfrist wahr.

09.11.2008
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