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121.05

München, 5. März 2005

Vertriebenenpolitik

Sozialministerin Stewens bekräftigt Schirmherrschaft über die Sudetendeutschen - 5. August zum Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung erheben

„Im vergangenen Jahr 2004 hat die Staatsregierung die damals 50 Jahre bestehende Schirmherrschaft über die Sudetendeutschen erneuert. Wir nehmen die Herausforderung des europäischen Dialogs über Vertreibung und Menschenrechte an. Und wir bekennen uns mit Ihnen zu den europäischen Wurzeln unseres Volkes.“ Dies machte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute anlässlich der Gedenkfeier zum 4. März 1919 in Neugablonz deutlich.

Am 4. März vor 86 Jahren demonstrierten Hunderttausende deutscher Bürger Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens auf einer Vielzahl von Kundgebungen gegen die von ihnen abgelehnte und gewaltsam vollzogene Eingliederung in die neu geschaffene Tschechoslowakei. „Dieses Ereignis hat wesentlich zum Zusammenwachsen der herkunftsmäßig ganz unterschiedlich ausgeprägten Sudetendeutschen beigetragen. Andererseits hat die Gewaltanwendung mit vielen Opfern das Verhältnis von Tschechen und Deutschen überschattet. Für den Start des beiderseitigen Zusammenlebens war es ein unglückliches Zeichen. Auch heute ist dieser Tag eine Mahnung dafür, dass Gewalt und Ignoranz keine Probleme aus der Welt schaffen. Einander ernstnehmen, Lösungen offener Fragen herbeiführen wollen und die Gegenstände nicht ‚wider ihre Natur’ zu behandeln, das bleibt unsere Aufgabe - auf beiden Seiten“, so Stewens.

An die Bundesregierung appellierte die Ministerin, der von Bayern herbeigeführten Aufforderung des Bundesrates nachzukommen und den 5. August zum „Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu erheben. Stewens: „Indem die Bundesregierung verkündet hat, sie sehe dies ´nicht als ihre vorrangige Aufgabe` an, hat sie einmal mehr die Chance vertan, ein Zeichen der Verbundenheit zu setzen. Die politische Ausgrenzung der Vertriebenen und ihrer Belange ist ein Stück Spaltung unseres Volkes, der wir uns vehement widersetzen. Bei einem Bundeskanzler, der die Vertriebenen im Ausland als ‚Randgruppe’ bezeichnet und den deutschen Nationalfeiertag am 3. Oktober zur Disposition gestellt hat, überrascht das nicht. Wir aber beharren darauf: Dem Vertreibungsgeschehen gebührt ein fester Platz in unserer nationalen Erinnerung“.