Der österreichische Bundespräsident Fischer hat in scharfer Form die Beneš-Dekrete kritisiert, die nach dem Zweiten Weltkrieg zur Enteignung und Vertreibung der sudetendeutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei führten. Diese seien ein „schweres Unrecht“, das im Zuge des Lissabon-Vertrages nicht von anderen europäischen Staaten „legalisiert“ worden sei, so Fischer in einer schriftlichen Grußbotschaft an die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich. Die Tatsache, dass Tschechien als Voraussetzung für seine Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag eine Ausnahme von der Europäischen Grundrechte-Charta zugesprochen bekommen habe, habe auf die Beneš-Dekrete keine Auswirkung, so der Bundespräsident. Fischer schrieb, er wolle sich weiterhin um Aufarbeitung der Geschichte bemühen und dafür eintreten, dass die Menschenrechte respektiert würden. Der tschechische Präsident Klaus verurteilte die Äußerungen Fischers und kritisierte einen „Missbrauch“ dieses Themas im Wahlkampf um das Amt des österreichischen Bundespräsidenten. Fischers Grußbotschaft entstand anlässlich des Gedenkens an den 4. März 1919. Damals waren bei friedlichen Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht und den Verbleib bei Österreich 54 Menschen in der Tschechoslowakei erschossen worden. |
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